STRASSENSCHÄDEN | Bei Schäden an Autos aufgrund von Schlaglöchern muss die Kommune zahlen

( k-info | 01.11.2013 )  -  Das Landgericht Magdeburg hat heute auf ein Urteil verwiesen (Az: OLG Naumburg 10 U 12/13), das vor allem kleinen Gemeinden noch teuer zu stehen kommen könnte.

Die Gemeinde Huy bei Halberstadt (Sachsen-Anhalt) muss, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg in dieser Woche eine Berufung der Gemeinde verworfen hatte, einem Autofahrer knapp 1.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Damit wurde rechtskräftig entschieden, dass Kommunen auch kleinere Straßen in Schuss halten und andernfalls möglicherweise für Schäden an Fahrzeugen haften müssen.

 Der Kläger war im März 2011 in der Ortslage langsam über eine kleine, gepflasterte Straße gefahren. Trotz seiner Vorsicht riss er sich an seinem Wagen wegen eines tiefen Schlaglochs die Ölwanne auf. Der Schaden am Fahrzeug: knapp 1.000 Euro.

Eine öffentliche Straße müsse zumindest mit Schrittgeschwindigkeit gefahrlos benutzt werden können, sagte Gerichtssprecher Christian Löffler gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL. Das gelte jedenfalls für serienmäßige Autos, die nicht bewusst tiefer gelegt worden seien. "Die Straße muss sich dann in so einem Zustand befinden, dass der Pkw nicht aufsetzt und beschädigt wird", wird er vom Nachrichtenmagazin zitiert.

Zwar hätten Anwohner von dem Defekt der kleinen Straße gewusst, so legte es die Gemeinde vor Gericht dar (sie waren deshalb immer mit einem Rad über den Bürgersteig gefahren), dies könne jedoch von einem Besucher der Gemeinde Huy nicht verlangt werden, entschieden die Richter.

Kommentar zum Thema:

Momentan ist die Infrastruktur in vielen deutschen Kommunen in schlechtem Zustand. Viele Gemeinden sind überschuldet und können nicht mehr ausreichend in den Erhalt ihres Straßennetzes investieren; gleiches gilt für Brücken und andere technische Bauwerke. Nach einer Berechnung der staatliche Förderbank "kfw" beziffert diese den Investitionsstau der Städte und Gemeinden in diesem Bereich auf 100 Milliarden Euro. 

Nimmt man auch die Straßen in Lastträgerschaft des Bundes und der Länder hinzu, dann verzehnfacht sich diese Zahl sogar, denn seit Ende der 1990er Jaher betrachtet sieht z.B. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung / DIW eine Investitionslücke von jährlich drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, woraus sich nach Angaben des DIW in allen öffentlichen Straßen ein Erneuerungsbedarf von derzeit rund einer Billion Euro aufgestaut hat.