THÜRKAG | Wie könnte eine bürgerfreundliche Reform des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen aussehen? (Teil 1/2)

( k-info | THÜRINGEN | 10.02.2014 )  -  Sie kommt einfach nicht voran, selbst wenn der Erfurter Landtag in Kürze darüber entscheiden wird: die vom Landesgesetzgeber lange angekündigte Reform des Thüringer Kommunalabgabengesetzes / ThürKAG. Dass die neue "Reform" zwar voll und ganz gesetzeskonform und damit rechtens ist, hatte ich bereits HIER, DA und DORT erläutert.

Jedoch macht sie in ihrer Breitenwirkung unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit - also mithin unter dem, was die Thüringer (und das sind bei weitem nicht nur die Grundstückseigentümer) von einer "Reform" erwarten - nicht viel Sinn, denn sie stärkt allein die Rechte der Kommunen und bewegt sich keinen einzigen Schritt in Richtung derjenigen, die am Ende ihren Straßen(aus) baubeitrag zu leisten haben.


Nachdem ich mich in den ersten Teilen meiner Analyse unter dem Gesichtspunkt der Frage "Wie könnte eine 'gute' Gesetzesänderung des ThürKAG aussehen?" hauptsächlich der rechtlichen Komponente gewidmet hatte, möchte ich nun einige Gedanken darüber verlieren, was sich Grundstückseigentümer und Verbände, wie der Thüringer Verein "Haus und Grund", von einer Reform, die diesen Namen auch verdient, erwarten. Denn allein die Rechte der Kommunen zu stärken und bei den Pflichten der Beitragszahler mit Fortschritten zu sparen, das ist keine gute und bürgernahe Politik.

Vier wichtigen Prinzipien hatte ich bereits erwähnt, denen eine wirkliche Reform folgen müsste, und diese gelten uneingeschräkt auch hier:

a) der Basis von Vernunft und Nutzen einer Straßenerneuerung,

b) der Beschränkung der politischen Macht der Landesregierung und der beitragserhebenden Kommunen und gleichzeitig

c) der Stärkung der Rechte von Grundstückseigentümern unter gleichzeitiger und völliger Transparenz der veranlagenden Kommunen bei der Beitragserhebung,

d) die soziale Verträglichkeit der Beitragserhebung unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Grundeigentums.

Dies sollten die politischen Kernpunkte einer bürgerfreundlichen Änderung des ThürKAG sein.

Im Einzelnen

Unbestritten ist (abgesehen einmal von den Vorstellungen der Linksfraktion im Thüringer Landtag) dass man die grundsätzliche Kostenbeteiligung der Bürger an der Herstellung ihrer Straßen nicht wird abschaffen können. Selbst die Initiatoren des Volksbegehrens für gerechte Kommunalabgaben sahen lediglich eine Art Umverteilung der Einnahmen der Kommunen durch eine (steuerähnliche) Infrastrukturabgabevor, die später Zahlungen vom Kreis der Grundstückseigentümer auf den der Mieter verschoben hätte.

Aber weshalb schaut man sich in Thüringen nicht an, wie benachbarte Bundesländer mit der Materie umgehen. So stellt es Sachsen zum Beispiel seinen Kommunen frei, zu belegen, dass sie "leistungsfähig" sind und auf eine Beitragserhebung partiell oder generell für einen bestimmten Zeitpunkt verzichten können. Zwar behauptet die Landesregierung in Erfurt, dass es eine solche Möglichkeit auch im Thüringer KAG geben würde - sie zu erreichen ist aber selbst für so finanzstarke Kommunen wie Jena nahezu unmöglich.

[Fortsetzung folgt]